Linke fordert Gesetz zugunsten der Sicherheit von Whistleblowern. Katja Kipping: »Snowden ist ein Held des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung«
Von Michael Merz
Am Montag vormittag stellte die Linke-Parteivorsitzende Katja Kipping einen Zehn-Punkte-Plan vor, um Whistleblower besser zu schützen. Sie forderte ein Gesetz, mit dem Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber zu unterbinden sind. Denn nach wie vor werden die Enthüller als Verräter behandelt. Da geht es Edward Snowden, der die weitreichende US-Spitzelei entlarvte, nicht anders als den Altenpflegern, die Mißstände in Heimen aufdecken, oder der Tierärztin, die den ersten BSE-Skandal ins Rollen brachte. Die Konsequenzen daraus, an die Öffentlichkeit zu gehen und sich mit den Mächtigen anzulegen, sind vielfältig. Das Ziel der vorgestellten zehn Eckpunkte sei es, Beschäftigte, die auf Mißstände in ihren Unternehmen oder Institutionen hinweisen, vor arbeitsrechtlicher oder strafrechtlicher Verfolgung zu schützen. Bereits in der letzten Legislaturperiode habe es Gesetzesentwürfe zu dieser Problematik, auch von Grünen und SPD, gegeben. Jetzt sei es an der Zeit, diese auch in den Koalitionsverhandlungen einzubringen.
»Whistleblowing ist kein Denunziantenakt, sondern ein Akt der Zivilcourage«, machte Kipping deutlich. Erneut sprach sie sich auch dafür aus, Edward Snowden in Deutschland als Zeugen anzuhören. Sie erwarte von der Bundesregierung ein echtes Aufklärungsinteresse, um ihn nicht zu gefährden. Das sei relativ einfach machbar, indem die ermittelnde Staatsanwaltschaft ihn über Zeugenschutzmaßnahmen vor einer Auslieferung in die USA schütze. Seitens der CDU würde jede Stellungnahme zur Aufklärung des NSA-Skandals grundsätzlich mit dem Hinweis auf die Freundschaft zwischen USA und BRD bedacht. »Snowden ist ein moderner Bürgerrechtler, ein Held des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung«, erklärte Kipping. Die Situation des ehemaligen NSA-Agenten, der noch immer keine dauerhafte Aufnahme in einem der Länder gefunden hat, die von seinen Enthüllungen profitierten, sei eine moralische Last für das demokratische Weltgewissen.
Das geforderte »Gesetz zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern« müsse effektive Maßnahmen für deren Sicherheit enthalten. Unter anderem soll Whistleblowing gesetzlich als »gutgläubige Weitergabe von Informationen, insbesondere widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren« betreffend definiert werden, um die Einordnung als Verrat zu vermeiden. Whistleblower seien zudem vor arbeitsrechtlicher Vergeltung und vor Strafverfolgung zu schützen. Aber auch die Publikation der offenbarten Geheimnisse soll sicherer werden. »Journalisten, Medienschaffende sowie sonstige Personen, die Verschlußsachen erhalten und verbreiten, dürfen dafür nicht haftbar gemacht werden«, heißt es dazu in den Eckpunkten. Die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle für Whistleblower wird angeregt, um verläßliche Berichtswege zu garantieren. Sie werde dem Zweck dienen, daß Hinweisgeber frei zwischen interner und behördlicher Offenlegung ihres Wissens wählen können.
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