Ukraine verschiebt erneut Timoschenko-Entscheidung

Ukraine verschiebt erneut Timoschenko-Entscheidung

20.11.2013 12:35

Voraussetzung für das Assoziierungsabkommen mit der EU ist eine Entscheidung über die Ausreise von Julia Timoschenko


Kiew/Moskau - Das Assoziierungsabkommen der Ukraine mit der Europäischen Union (EU) ist auch wenige Tage vor seiner geplanten Unterzeichnung noch nicht in trockenen Tüchern. Russland mahnte am Dienstag den Nachbarstaat, die Folgen zu bedenken, und warf der EU vor, "unverzeihlichen Druck" auf die Ukraine auszuüben. Das Parlament in Kiew vertagte die Debatte über das Assoziierungsabkommen auf Donnerstag. Damit blieb auch die Entscheidung über eine Ausreise der inhaftierten Oppositionsführerin Julia Timoschenko offen. Die EU hatte deren Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs als Ausdruck "selektiver Justiz" kritisiert und erwartet, dass die erkrankte Timoschenko zur ärztlichen Behandlung ausreisen darf. Die Berliner Charité hat sich bereiterklärt, sie aufzunehmen. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Parlaments in Kiew dürfte das Abkommen kaum zustande kommen.

EU-Gipfel am 28. November

Wenn die Ukraine am 28. November beim EU-Gipfel zur Östlichen Partnerschaft in Vilnius das Abkommen unterzeichnet, wäre das eine historische Abkehr der früheren Sowjetrepublik von Russland hin zu Westeuropa. Sie ist zugleich mit der Sorge verbunden, Russland könnte in dem Falle einen "Erdgas-Krieg" gegen die Ukraine beginnen, das von den Energielieferungen extrem abhängig ist und von den Transitgebühren für das russische Erdgas profitiert.

Der russische Außenminister Sergej Lawrow sagte in Moskau: "Wir setzen niemand unter Druck." Dieser gehe eher von der EU aus. Russland wolle lediglich, dass sich die Ukraine der Konsequenzen eines solchen Schrittes bewusst sei. Sie könne nicht Mitglied einer Freihandelszone mit der EU sein und gleichzeitig an einer Handelsgruppe ehemaliger Sowjetrepubliken teilnehmen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Montag in einer Regierungserklärung betont, dass die jeweiligen Länder allein über eine Annäherung an die EU entschieden. "Ein Vetorecht Dritter kann es nicht geben." Sie erinnerte die Regierung in Moskau daran, dass das Prinzip der Nichteinmischung auch von Russland vertreten werde. (Reuters, 19.11.2013)

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  • Erstellt von Netpress-Admin In der Kategorie Allgemein am 20.11.2013 12:35:00 Uhr

    zuletzt bearbeitet: 20.11.2013 12:35
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